Wie funktioniert der Ablauf beim Kauf einer Spanien-Immobilie?

Jürgen Gottschalk • 25. September 2026

Der sichere Weg zum passenden Neubau-Apartment oder Haus

1. Vereinbare einen Online-Termin oder Call mit unserem Berater

In einem persönlichen Gespräch definieren wir dein Suchprofil mit allen wichtigen Kriterien.

2. Individuelle Immobilien-Vorschläge nach deinen Suchkriterien

Nach unserer gemeinsamen Suchanalyse - spätestens ca. 2-4 Wochen vor deiner geplanten Reise - senden wir dir objektiv und anbieterneutral passende Immobilien-Angebote. Für die Besichtigung werden die Favoriten ausgewählt.

3. Besichtigungsreise buchen

Flugreise in die Zielregion z. Bsp. Alicante oder Malaga. Für den Aufenthalt solltest du während der Woche MO - FR 2 Tage für Besichtigungen einplanen. Mit unseren Kollegen vor Ort besichtigst du die passenden Immobilien, das Umfeld und bekommst alle aktuellen Fragen beantwortet.

4. Reservierung

Wenn du dich für eine Immobilie entschieden hast, wird beim Bauträger eine verbindliche Reservierung getätigt. Die Reservierungs-Gebühr bei Neubauten beträgt je nach Kaufpreis zumeist zwischen € 6.000 und € 10.000 und wird natürlich voll auf den Kaufpreis angerechnet. Damit ist das Objekt fest für dich geblockt.

5. Kaufvertrag / Zahlungen

Nach Reservierung erhältst du alle wichtigen Dokumente zum Objekt und kannst diese zusätzlich auch optional von einem spanischen Rechtsanwalt prüfen lassen. Innerhalb von 4 Wochen nach Reservierung wird der Kaufvertrag gezeichnet (von Deutschland aus möglich), damit ist eine Kaufpreisrate von zumeist 30% + Steuer verbunden. Bauträger haben individuelle Zahlungspläne. Bei allen Kaufpreis-Zahlungen wird die spanische IVA-Steuer von 10% auf den Betrag mit erhoben. Kaufpreiszahlungen sind durch Bankbürgschaft abgesichert. Je nach Bezugstermin erfolgen eventuell bis Fertigstellung noch weitere Kaufpreis-Zwischenraten.

6. Notartermin

Zum Termin beim spanischen Notar sind vom Käufer erforderlich: PA/Pass, Nachweis über eingegangene Restzahlung bzw. von spanischer Bank bestätigter Verrechnungsscheck, des weiteren die N.I.E-Registrierungs-Nr. (rechtzeitig vorher zu beantragen - auch in Deutschland über spanisches Generalkonsulat möglich) sowie spanisches Bankkonto (auch für spätere Zahlungen wie Nebenkosten etc.) Von der Verkäuferseite müssen vorliegen die behördliche Erstbezugs-Genehmigung, die Architekten-Baufertigstellungs-Bescheinigung, gesetzlich vorgeschriebene Police 10-Jahresversicherung für schwerwiegende bauliche Probleme, Energieausweis und Katasternachweis. Der Notar prüft Identitäten/Legitimationen, Grundbuchstand in Echtzeit, Einhaltung Geldwäschevorschriften, beurkundet und veranlasst sofort elektronische Übermittlung an das Grundbuchamt. Die definitive Grundbucheintragung erfolgt ca. 3-6 Wochen danach.

7. Übergabe

Mit erfolgreicher Beurkundung erhältst du die Schlüssel und kannst einziehen.

Vereinbare rechtzeitig vor dem Notar-Vertrag einen Termin mit dem Bauträger am fertiggestellten Objekt zur Prüfung der Qualität und Ausführung.

Neben der 10-Jahres-Garantie ist auch eine 1-Jahres-Garantie für offensichtliche Baumängel (wie undichte Wasserhähne, fehlende Fliesen etc.) sowie eine 3-Jahres-Gewährleistung für Wohnrisiken (wie z. Bsp. Feuchtigkeit in Wänden) enthalten - alles ab Termin Fertigstellung des Gebäudes.

von Jürgen Gottschalk • 2. Juli 2026
Die Vorteile einer Neubau-Immobilie in Spanien